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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 521439 |
Datum | 13.11.2008 22:23 MSG-Nr: [ 521439 ] | 6795 x gelesen |
Infos: | 15.01.09 BaWü: Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben
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Geschrieben von Gerhard Pfeifferdass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen.
Hallo,
das sehe ich nicht so.
Die Einnahmen werden im FW-Etat vereinnahmt.
Da dieser aber immer chronisch unterfinanziert ist und jährlich ein größeres Defizit ausweist (keine Feuerwehr macht Gewinn), kommen die Einnahmen nicht der "allgemeinen Einnahmeseite" zugute, sondern dienen der Teilfinanzierung des FW-Etats.
Zu Mehrausgaben können diese Einnahmen erst verwendet werden, wenn entsprechende Haushaltsvermerke bestehen und mehr Einnahmen erzielt werden, als der Haushaltsplan ausweist.
MfG, Thomas Klee
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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| 13.11.2008 15:06 |
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., Stuttgart | |