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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521446 |
Datum | 13.11.2008 22:45 MSG-Nr: [ 521446 ] | 6776 x gelesen |
Infos: | 15.01.09 BaWü: Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben
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Geschrieben von Gerhard PfeifferDas größere Problem sehe ich darin, dass diese Einnahmen normalerweise nicht im Feuerwehrhaushalt, sondern auf der allgemeinen Einnahmeseite der Kommune landen.
Stimmt so auch nicht.
Du kannst die Einnahmen aus abgerechneten Feuerwehreinsätzen sehr wohl in einem Einnahmetitel in der Haushaltsposition Feuerschutz ausweisen.
Nur führt das eben nicht dazu, daß Du mehr Geld ausgeben kannst, sondern nur daß das Minus das die Feuerwehr im Haushalt stehen hat geringer wird. Und das reicht ja auch aus. Wir bekommen ja am Anfang des Jahres Mittel in höher von X Euro zugewiesen, die für alle (planbaren) Ausgaben reichen.
Aber wenn man die Buchungen richtig anlegt dann hat man sehr wohl die Möglichkeit alle Einnahmen die aus Feuerwehreinsätzen kommen auch im HH-Titel Feuerschutz auszuweisen. Bringt uns nur nichts, außer daß der Betrag um den die Ausgaben die Einnahmen übersteigen geringer wird.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 13.11.2008 15:06 |
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., Stuttgart | |