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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521528 | ||
Datum | 14.11.2008 11:52 MSG-Nr: [ 521528 ] | 6314 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Geschrieben von Thomas Luxenwenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren das ist m.W. die "Polizeischaltung". Wir haben in unseren Ausschreibungen extra einen Passus der das so ausschließt. In den einschlägigen Normen finde ich dazu auf die Schnelle nichts... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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