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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521581 | ||
Datum | 14.11.2008 14:53 MSG-Nr: [ 521581 ] | 6254 x gelesen | ||
Hallo zusammen, "Polizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw. Bei Hio's und Fw ist dies nicht zulässig! Hier immer Tonfolgeablauf (zwei Durchläufe) wenn Zündung an, Blaulicht an und Hupe betätigt. Da ich ab und an an solchen Anlagen arbeiten "darf" habe ich hier schon öfters Verschaltungsfehler entdecken können. Die vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen. Daher ist die Tonfolge von dieser Kennleuchte abhängig. Alle anderen müssen nicht zwingend Funktionsüberwacht werden wobei dies natürlich Sinn macht aber ja schon immer bei den herkömmlichen Drehspiegel RKL ne "Mogelpackung" war. Hab's jetzt grad nirgens nachlesen können aber das gibt mein Erfahrungsschatz beim Verbau dieser Anlagen her.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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