Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521608 |
Datum | 14.11.2008 17:12 MSG-Nr: [ 521608 ] | 6196 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Michael SchmidgallPolizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw.
Bei Hio's und Fw ist dies nicht zulässig! Hier immer Tonfolgeablauf (zwei Durchläufe) wenn Zündung an, Blaulicht an und Hupe betätigt.
stimmt m.E. für die Behauptung "unzulässig für Hio und Fw" nicht.
Das steht zwar so in der DIN 14630, aber es ist m.W. nirgendwo Pflicht die auch anzuwenden...
Geschrieben von Michael SchmidgallDie vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen.
es sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind!
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2008 17:49 |
|
Chri7sti7an 7F., Wernau Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | |