Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 521620 |
Datum | 14.11.2008 17:52 MSG-Nr: [ 521620 ] | 6140 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Trotzdem würde mich interessieren, ob es da wirklich eine Vorschrift gibt oder ob es einfach nur das "haben wir schon immer so gemacht, könnte ja jeder kommen, und wenn nicht sind wir nicht versichtert" ist.
Ich meine nämlich, vor Jahren mal in der entsprechenden Verkabelungs-DIN nachgelesen und nichts entsprechendes gefunden zu haben.
Es gibt dahingehend eine Vorschrift, nämlich die DIN 14630 welche fordert das zumindest die Kennleuchten, die die "Mindestsichtbarkeit nach STVZO" o.s.ä. gewährleisten "überwacht" sein müssen. Also Funktion ist kenntlich zu machen, von Blockieren irgendeines anderen Spielzeuges ist nicht die Rede.
In der Norm ist von einer "Polizeischaltung" keine Rede, aber bei eingeschalteter Kennleuchte(n) darf bei Feuerwehrs mit dem Horndruckknopf (nur) die Autohupe nicht ausgelöst werden (bei den anderen wohl).
Ach so: Zusätzliche Kenneluchten dürfen nur geschaltet werden können, wenn die Mindest... leuchten.
mkg hwk
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| 12.11.2008 17:49 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | |