Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 521767 |
Datum | 15.11.2008 16:34 MSG-Nr: [ 521767 ] | 5963 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-(
Selbst nachgerüstet? Die Fahrzeuge werden durch die Abteilung Fahrzeugtechnik ausgebaut. Der Einsatzdienst schraubt da nicht dran rum...
Schalter bzw. Fußtaster zur Bedienung des Horns für den Beifahrer sind standardmäßig in jedem unserer RTW bzw. Löschfahrzeuge eingebaut und funktionieren nur bei eingeschaltetem Blaulicht.
In dem von mir genannten Fall waren beide vorderen Leuchten durch Kollision mit einem zu tief stehenden Rolltor einer Krankenhausanfahrt defekt. Trotzdem funktionierte das Horn. Was für den betreffenden Einsatz sehr von Vorteil war...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2008 17:49 |
|
Chri7sti7an 7F., Wernau Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | |