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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Polizeiwagen kollidiert mit Feuerwehrmann auf Roller... | 54 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 522514 | ||
Datum | 19.11.2008 00:53 MSG-Nr: [ 522514 ] | 8042 x gelesen | ||
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Moin. Nö - wäre es nicht. Polizei und Feuerwehrangehöriger waren in diesem Fall nicht im gleichen Verein. Die Haftpflicht Versicherung der Polizei zu verklagen wäre also möglich. Nach Auslegung des BGH Urteils sollte es auch keine Probleme bei Angehörigen unterschiedlicher Feuerwehren geben. Nur in der gleichen Ortsfeuerwehr wäre eine Haftpflichtversicherung nicht haftbar zu machen. Hier bleiben nur die schlechten Zahlungen der GUV. Wenn sich 2 VW Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit umfahren, haben diese auch die Möglichkeit, die Haftpflichtvers. des anderen haftbar zu machen - auch wenn für die körperlichen Schäden erst mal die BG einspringt. | ||||
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