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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge | ||
Autor | Step8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg | 522792 | ||
Datum | 20.11.2008 16:07 MSG-Nr: [ 522792 ] | 6492 x gelesen | ||
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Hallo, heute morgen fand ich diesbezüglich einen Artikel bei uns in der Zeitung. Es stand auch drin, dass eventuell bei Tod die Angehörigen nicht mit einer Rechnung beheligt werden sollen. Mein Mann meinte er findet es überhaupt nicht gut, da dann der Beitrag erhöht wird in seiner Versicherung. Was haltet ihr davon? Ist es denn rechtens wenn die Vericherung wegen ein paar Idioten;) die Beiträge erhöht, nur weil die Gemeinde einen VU in Rechnung stellt? Vielleicht kann mir mal einer helfen? Gruss Steffie Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung | ||||
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