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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 522823 | ||
Datum | 20.11.2008 17:03 MSG-Nr: [ 522823 ] | 6453 x gelesen | ||
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hallo, klar das die Kosten in die Kalkulation der Versicherungsbeiträge einfliessen werden. Dafür gibt es ja die Regionalklassen die es den Versicherungsunternehmen ermöglichen solche Kostenunterschiede zwischen den Bundesländern entsprechend auf die Beiträge regional umzulegen. Zur Zeit werden die Einsatzkosten in BaWü von allen Steuerzahler anteilig getragen. Auch von den Bürgern die kein Auto besitzen. Wenn nun die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt wird werden diese Kosten indirekt über die Kfz-Versicherungsbeiträge nur unter den Autofahrern aufgeteilt. Ich find das immer noch gerechter als die bisherige Regelung bei der auch "Nicht-Kfz-Halter" indirekt einen Teil der Unfallkosten mitfinanzieren. Das Argument das die Gemeinde keine Rechnung an die Angehörigen von Unfallopfern stellen soll ist meiner Ansicht nach uninteressant. Wenn man das berücksichtigt dann dürfte der Strassenbaulastträger keine Rechnung für die beschädgte Leitplanke, kein Abschleppunternehmer für den Abtransport und kein Bestatter für die Dienstleistungen nach einem Todesfall dem Verursacher stellen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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