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Thema | BaWü: Rettung von Unfallopfern kann zukünftig kostenpflichtig sein | 21 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 522863 |
Datum | 20.11.2008 19:28 MSG-Nr: [ 522863 ] | 6323 x gelesen |
Infos: | 15.01.09 BaWü: Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben
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Geschrieben von Stephanie Göttert Irgendwo zahlen wir trotzem mit. so oder so?
Hallo,
das ist aber auch nichts ungewöhnliches. Auch bei persönlichen, dramatischen Ereignissen stellen Rettungsdienst, Ärzte, Krankenhäuser, Bestatter, Abschleppwagen, Gutachter usw. ihre Leistungen in Rechnung. Da interessiert es nicht, ob die Rechnungen an Tote oder deren Erben adressiert werden, realistischer Alltag eben ....
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 13.11.2008 15:06 |
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., Stuttgart | |