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Persönliche Schutzausrüstung
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaZubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu20 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen523110
Datum21.11.2008 20:16      MSG-Nr: [ 523110 ]5586 x gelesen
Infos:
  • 19.11.08 EXAM - Infoblatt 3: Zubehörteile
  • 19.11.08 Mitteilung Ref. 8 der vfdb zu Zubehör an PSA
  • 19.11.08 Stellungnahme FWD-www.atemschutzunfaelle.eu zur Mitteilung des Ref. 8/vfdb zu Zubehör an PSA

  • Eine Baumusterprüfung erlischt nicht, weil jemand etwas an der PSA befestigt.

    Die Baumusterprüfung dient dem Hersteller zur Erlangung einer Scheinsicherheit. Warum Scheinsicherheit?
    Eine zertifizierte Stelle bescheinigt, dass das eingereichte Baumuster den angewendeten Normen entspricht. --> CE-Zeichen!
    Das heißt aber noch lange nicht, dass das Gerät / die PSA auch sicher im Sinne von Arbeitssicherheit ist (oder halt Feuerwehrsicherheit). Bei Einhaltung der Normen und technischen Regeln besteht Vermutungswirkung, es wird also vermutet, dass für das Gerät / die PSA die bestmöglichen Möglichkeiten ausgreizt sind. Das ist auch in den meisten Fällen wohl der Fall, allerdings passiert es auch, dass man durch Forschung, Entwicklung oder auch Misserfolge etwas besseres findet. Oder vielleicht gemerkt hat, dass man eine wichtige Norm vergessen hat.

    Das Schreiben des VFDB ist für mich ein wenig dilletantisch. Nicht nur wegen der mangelhaften Korrekturlesung in Sachen Rechtschreibung und Grammatik.
    Die Richtlinie 89/686/EWG ist eine reine Herstellerrichtlinie. Sie ist in Deutschland mit der 8. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (PSA-Verordnung) in deutsches Recht umgesetzt worden.

    Es geht in der Richtlinie / Verordnung nur um das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen, nicht um die Benutzung. Der beschriebene Anbau von Zusatzteilen ist zwar eine Veränderung der PSA, allerdings durch den Benutzer, wofür aber nicht der Hersteller verantwortlich sein kann.

    Der Hersteller muss in der Bedienungsanleitung eindeutige Sicherheitshinweise geben, wie die PSA zu tragen ist und dass ihre primäre Wirkung nicht durch Veränderungen welcher Art auch immer verschlechtert wird. Er kann es theoretisch in der Bedienungsanleitung verbieten.

    Ob der Benutzer sich daran hält, steht auf einem anderen Blatt. Die Beurteilung, ob die Wirkung der PSA durch Anbringen der bei Feuerwehrs so beliebten (und auch sinnvollen?) Zusatzausrüstungen bestehen bleibt, oder ob der Träger einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt wird, bleibt einzig und allein beim Träger, bzw. dessen Vorgesetzten haften.

    Was sagen denn die Unfallkassen zu diesem Thema?


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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     19.11.2008 16:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 17:10 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     19.11.2008 17:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 18:11 Lars7 T.7, Oerel
     19.11.2008 18:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 22:58 Lars7 T.7, Oerel
     19.11.2008 21:40 Adri7an 7H., Lippstadt
     19.11.2008 23:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     20.11.2008 23:10 Adri7an 7H., Lippstadt
     20.11.2008 23:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.11.2008 08:01 Oliv7er 7R., Wettenberg
     22.11.2008 12:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.11.2008 13:56 Pete7r L7., Flöha
     21.11.2008 08:53 ., Abtsteinach
     21.11.2008 09:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2008 09:25 Mark7us 7R., Stockach
     21.11.2008 20:16 Rain7er 7H., Schüttorf
     21.11.2008 21:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2008 22:31 Rain7er 7H., Schüttorf
     21.11.2008 23:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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