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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | 20 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523141 | ||
Datum | 21.11.2008 21:58 MSG-Nr: [ 523141 ] | 5590 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer Harmsen Es geht in der Richtlinie / Verordnung nur um das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen, nicht um die Benutzung. Der beschriebene Anbau von Zusatzteilen ist zwar eine Veränderung der PSA, allerdings durch den Benutzer, wofür aber nicht der Hersteller verantwortlich sein kann. stimmt, führt aber nach Auffassung der EXAM und des dt. Richtlinienvertreters für die PSA dazu, dass der der es macht zum Hersteller einer neuen PSA wird.... (die dann wieder geprüft werden müsste) Geschrieben von Rainer Harmsen Was sagen denn die Unfallkassen zu diesem Thema? Die DGUV berät sich m.W. Als Basis hat man mich gebeten, unsere Stellungnahme zur Problemdarstellung/-beschreibung benutzen zu dürfen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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