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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchlägerei nach JFW Übung19 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen523268
Datum22.11.2008 18:48      MSG-Nr: [ 523268 ]4947 x gelesen

Moin

Geschrieben von Erik WitczakHabe ich irgendwelche Möglichkeiten Schäden an meinem Auto, welches draußen steht (geht nicht anders) oder mir im Vorhinein zu schützenDas Auto allenfalls mittels Kameraüberwachung oder beauftragter Menschen in der Nachbarschaft, sie sonst nichts zu tun haben ;o)
Für dich selbst könnte man da sicherlich an Pfefferspray und ähnliches denken - wie notwendig das wirklich ist, maße ich mir nicht an zu beurteilen, das musst du selbst wissen.
Die Polizei wird da jedenfalls präventiv nicht viel machen können. Weder kann sie viertelstündlich dein Auto überwachen, noch wird man dir wegen deines "Bauchgefühls" und des zwar schmerzhaften aber doch noch recht harmlosen Vorgehens beim letzten Mal Personenschutz zukommen lassen können.

Geschrieben von Erik Witczakhabe schwere Prellungen und Hämatome. Auch an die 40 große Dornen aus meinen Händen gezogen bekommen.Du hast also verloren? ;o) SCNR... *grins*
Ernsthaft: Gut, dass das durch die Untersuchungen im Krankenhaus somit dokumentiert ist.

Geschrieben von Erik WitczakDanach zur Polizei und das noch weiter zu Protokoll gegeben. Dort wurde mir gesagt, dass ich jetzt eine Gegenanzeige bekommen würde, habe nämlich auch vor eine Anzeige zu erstatten, wegen Körperverletzung.Eben das solltest du auch tun. Hat mit "im Dienst" oder "nicht im Dienst" auch nichts zu tun, du selbst als Opfer kannst in jedem Falle Anzeige erstatten. Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht - falls man trotz "Feuerwehrmann wird im Dienst angegriffen" kein solches sieht, braucht es eben deinen Strafantrag.
Was die "Gegenanzeige" angeht - du meinst, dass der "Assi" dich dann ebenso wegen Körperverletzung anzeigen möchte, weil du dich gewehrt hast? Dem kannst du - wenn es so ablief wie geschildert - recht gelassen entgegen sehen, da solltest du dich auf Notwehr berufen können.


Geschrieben von Erik WitczakJetzt habe ich natürlich die Frage, zum einen, ist das noch ein Fall, den die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu übernehmen hatteMeiner Ansicht nach ja, "im Dienst" ist imho kein Problem. Allenfalls müsste man überlegen, ob ein Angriff durch einen Assi einen "Unfall" darstellt. Hat mal gerade jemand eine Definition parat?


Also, wie anderenorts schon genannt: Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen, die Zeugen bitten dasselbe zu tun, und zeitnah Strafantrag stellen.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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 22.11.2008 17:39 Erik7 W.7, St. Wendel
 22.11.2008 17:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.11.2008 18:00 Erik7 W.7, St. Wendel
 22.11.2008 18:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.11.2008 18:14 Erik7 W.7, St. Wendel
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 22.11.2008 17:51 Jann7 F.7, Leer - Bingum
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 25.11.2008 17:10 Dirk7 S.7, St.Wendel
 22.11.2008 17:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.11.2008 18:48 Seba7sti7an 7W., Linden
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 23.11.2008 11:48 Jose7f M7., Bad Urach
 22.11.2008 18:53 Step7han7ie 7G., untergruppenbach
 23.11.2008 10:28 Jose7f M7., Bad Urach
 25.11.2008 15:01 Kim 7S., Hambergen
 25.11.2008 16:34 Matt7hia7s O7., Waldems
 25.11.2008 16:57 Dirk7 S.7, St.Wendel
 25.11.2008 21:23 Jose7f M7., Bad Urach

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