Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schlägerei nach JFW Übung | 19 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 523338 |
Datum | 23.11.2008 11:27 MSG-Nr: [ 523338 ] | 4351 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo!
Geschrieben von Sebastian WeißAllenfalls müsste man überlegen, ob ein Angriff durch einen Assi einen "Unfall" darstellt. Hat mal gerade jemand eine Definition parat?
Der Arbeitsunfall ist in SGB 7 § 8 definiert:
"Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."
Bez. der Frage, ob ein Überfall als Arbeitsunfall angesehen wird, ist einiges bei Google zu finden: Klick!
MkG Sascha
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