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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Kopffixierung war: FDNY: 2 Löschfahrzeuge kollidiert, 12 FA verletzt | 61 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 523436 | ||
Datum | 23.11.2008 20:40 MSG-Nr: [ 523436 ] | 10139 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Was n das? Eine Ordnungswidrigkeit. Als sogenannten "off Laben use" bezeichnet man in der Medizin wenn man etwas für etwas verwendet, für dass es gar nicht gedacht ist. Z.B. ist es ein "off-labe-use" wenn man einen Tubus mit einer Mullbinde fixiert, wenn der Hersteller angibt dass die Mullbinde nur zum fixieren von Verbänden gedacht ist. Geht auch mit Medikamenten. Mit Midazolam kann man wunderbar einen epileptischen Anfall durchbrechen, jedoch steht das nicht als Anwendungsbereich in der Fachinfo. Was passiert? Zum einen begeht man damit sicherlich eine Ordnungswidrigkeit (verstoß gegen das MPG, im AMG kenne ich mich nicht ausreichend gut aus). Zum anderen ist natürlich klar, dass der Hersteller nicht haftbar gemacht werden kann wenn bei der Anwendung seines Produktes für etwas für dass er es gar nicht gedacht hat etwas schief läuft. Das kann aber auch keiner erwarten. Heißt im Klartext: Wenn man Mist baut, wenn etwas schief geht muss man selbst dafür den Kopf hinhalten. Allerdings haben Hersteller im Bereich der Medizinprodukte auch eine gewisse Pflicht bestimmte off-label-Benutzungen explizit zu verbieten. Wenn ich davon Kentniss erlange dass mit einem meiner Produkte regelmäßig und häufig etwas gemacht wird für das es nicht gedacht ist habe ich eine gewisse Pflicht explizit darauf hinzuweisen dass man das nicht machen sollte. Grüße Manuel | ||||
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