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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
In my Opinion = meiner Meinung nach
Atemschutzgeräteträger
Landesfeuerwehrverband
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
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4. Feuerwehranwärter (Bayern)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWas tun bei DV 7 Verstoß?38 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen523678
Datum24.11.2008 19:18      MSG-Nr: [ 523678 ]10153 x gelesen

Da Sascha ja die Antwort hiermit
Geschrieben von Sascha Tröger
"§ 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

adäquart geliefert hat, ist die Frage ja beantwortet.

Dennoch mal ein paar rein hypothetische Antworten nach GMV:
Geschrieben von Michael Wolbring
Fall1: Fuß umknicken ausserhalb eines Einsatzes "Menschenleben in Gefahr" (also Verletzung die auch ohne tragen von PA zugezogen werden kann.)Hier dürfte die fehlende Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz irrelevant sein, da dies keine atemschutzspezifische Tätigkeit ist (sofern er keinen PA geschultert hat).

Geschrieben von Michael Wolbring
Fall2: AGT verletzt sich innerhalb einer verrauchten Wohnung während der Brandbekämpfung die er ohne PA nicht betreten hätte.Dieser Fall wird zum "Problem", da er nicht die notwendigen Voraussetzungen hatte.

Geschrieben von Michael Wolbring
Fall3: FA fällt während des Übungsdienstes die Treppe im Treppenraum hinunter und verletzt sich.s. Fall 1.

Die FwDv7 sagt:
"Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden".

IMO bedeutet "eingesetzt" = Einsatz, denn wenn der AGT trotz vorhandener und gültiger G26.3 (aber fehlender Belastungsübung) nicht an anderweitiger Aus- und Fortbildung teilnehmen kann/darf, geht auch wieder was verloren...
Wobei bei harter Auslegung der FwDv7 ja auch ein gewisser Druck aufgebaut wird.

Allerdings hat der LFV Niedersachsen in seinen Erläuterungen zur FwDv7 mal geschrieben, daß gegen eine "Karrenzzeit" von max. drei Monaten nicht einzuwenden sei...

Geschrieben von Michael Wolbring
Und vor allem: Die FwDV7 schreibt jedem FA eine Eigenverantwortlichkeit zu. In wie weit sind Führungskräft die Träger von PA einsetzten haftbar zu machen? Liegt die Verantwortlichkeit in jedem Fall beim LdF? (Bsp: GF setzt "nicht tauglichen" FA unter PA ein)
Das würde mich (ganz allgemein) auch mal interessieren, denn zumindest in den niedersächsischen Regularien hab ich nichts gefunden, was eine Aussage über die Versäumnisse der Führungskräfte trifft...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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