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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gasstapler in Feuerwehrplan? | 8 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 524338 | ||
Datum | 27.11.2008 11:04 MSG-Nr: [ 524338 ] | 4936 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Jurgahn das ist sicherlich nicht ganz so eindeutig zu beantworten. Die Stapler an sich sind ja keine stationäre technische oder bauliche Anlage. -> ergo Auslegungssache... also GMV Geschrieben von Stefan Jurgahn Wenn da nach Feierabend Stapler in größerer Stückzahl stehen, würde ich diese Fläche einfach Kennzeichnen mit einem Gefahrenhinweis. Es würde ja auch keinen Sinn machen bei einem Autohaus jeden Stellplatz eines Kfz zu kennzeichnen, nur weil Betriebsstoffe in kleinerer Menge vorhanden sind. Das ist aber die "bestimmungsgemäße Aufgabe" eines Autohauses. In einer Produktions- und Lagerhalle rechne ich nicht unbedingt mit einem gasbetriebenen Stapler. Daher ist diese Gefahr für mich umso höher einzuschätzen. Geschrieben von Stefan Jurgahn Was aber ordentlich (mit Symbol) gekennzeichnet werden muß ist das Lager für die Ersatzflaschen ;-) Schon länger erledigt ;-) --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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