Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | Gasstapler in Feuerwehrplan? | 8 Beiträge |
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 524346 |
Datum | 27.11.2008 12:08 MSG-Nr: [ 524346 ] | 4819 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Vorbeugender Brandschutz
Grundgesetz
Nein diese Symbol "Druckgasflaschen" ist da falsch.
Also Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 erstellt, ich würde hier den VB der Stadt oder Kreis mit einbinden und diese Pläne mit den Personen ab stimmen.
Im Übersichtsplan für die Feuerwehr und so machen wir das mit einer Fußnote im Plan anzeigen d.h. an der Stelle eine Punkt markieren und mit einer Line zur Fußnote verbinden.
Ich habe noch einmal eine Frage erstellst du da mehrer Pläne( Tag und Nacht) ich würde das in der Brandschutzordnung Teil B und C beschreiben.
Diese Unterlagen der zuständigen Feuerwehrübergebendas diese da einpflegen werden.
Auch eine Betriebsanweisung würde ich für die Staplerfahrer erstellen, dass im Ereignis Fall (Alarm) nicht irgend wo der Stapler stehen bleibt, sonder diesen wenn möglich aus dem Gefahrenbereich zu nehmen.
Wilhelm Sperling
Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.
Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|