1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
aus meiner Sicht, darf es kein Contra geben, ich wüßte nicht warum, was man nicht vorher regeln könnte. Klar wird sein, daß wenn megawichtiger Geschäftstermin oder so, dann gehts halt nicht.
Aber sind wir doch mal ehrlich, wenn man (die Firma) will, dann geht vieles, man kann sich hinter allem verstecken wenn man will ...
Es wird wohl schon so werden, da die Zahlen der FA weniger werden, daß die Kommunen gar nicht darum kommen werden, Mitarbeiter aus Ihren Reihen auch bei der Feuerwehr zu haben.
Es werden die Zeiten kommen, in Baden Württemberg ist die Feuerwehr Pflichtaufgabe per Gesetz für die Kommune, da wird man schauen, ob man nicht Personen bevorzugt einstellt, die was im Ehrenamt machen ...
Und eines ist sicher, ich garantiere, daß dem Chef, dem sein Haus unter dem Arsch abgebrannt ist oder dem seine Tochter verunfallt im PKW eingeklemmt ist, seine Meinung sich ändern wird.
ALLES MEINE PRIVATE / PERSOENLICHE MEINUNG
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