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Thema | Diebstahl von Ausrüstung aus Feuerwehrfahrzeugen während Einsatz/Übung | 56 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 525140 | ||
Datum | 30.11.2008 18:34 MSG-Nr: [ 525140 ] | 21067 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Das einzige, wo das mit dem hin- und herbuchen noch nicht klappt, sind die Druckschläuche, die werden nach Gebrauch so getauscht. Rein aus Sicht der Buchhaltung müßte man diese auch nicht einzeln bewerten, da sie vom Wert her zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zählen. Für diese Positionen bildet man im Zweifel einen Posten der im Rahmen einer Sammelbewertung erfaßt und geführt wird. So muß ich in der Anlagenbuchhaltung nicht jeden Zu-/ Abgang der einzelnen Schläuche erfassen. Für Zwecke der technsichen Überwachung (d.h. Geräteprüfung) muß ich natürlich jeden einzelnen Schlauch erfassenund dessen "Leben" dokumentieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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