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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaLeitfaden Anbieterkennzeichnung Bundesministerium der Justiz1 Beitrag
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen525345
Datum01.12.2008 17:17      MSG-Nr: [ 525345 ]4217 x gelesen
Infos:
  • 01.12.08 Telemediengesetz
  • 01.12.08 Leitfaden zur Impressumspflicht: PDF-Datei
  • 01.12.08 Leitfaden zur Impressumspflicht

  • Hallo,

    soeben gefunden: viele Feuerwehren sind mittlerweile mit einer Homepage im Netz vertreten. Ein dabei Aspekt ist die Anbieterkennzeichnung ("Impressum"). Welche Angaben darin gemacht werden müssen (sofern man vorher zum Ergebnis kam, dass eine Kennzeichnung erforderlich ist), lässt sich in folgendem Leitfaden des BMJ nachlesen:

    Leitfaden zur Impressumspflicht

    Leitfaden zur Impressumspflicht PDF-Datei

    Viele Internetauftritte haben demnach Korrekturbedarf...

    Häufig wird auch nicht beachtet, dass eine Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und daher nie! Dienstanbieter sein kann.


    MkG Sascha


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     01.12.2008 17:17 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna

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