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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blaulichter | 23 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 525453 | ||
Datum | 02.12.2008 08:04 MSG-Nr: [ 525453 ] | 10295 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino je nach Bundesland unterschiedlich strenge TÜV-Abnahmen. Das sollte aber nicht so sein! Es gibt dazu eine Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau mit dem Titel "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" (Stand Mai 2006). Klick Im Vorwort steht dazu: "Die Aufsichtsbehörden der Länder haben per Weisung die Überwachungsinstitutionen aufgefordert, konsequent auf die Einhaltung der Vorschriften bei lichttechnischen Einrichtungen zu achten und unzulässige Leuchten im Rahmen der Hauptuntersuchungen als erheblichen Mangel einzustufen." Dort gibt es auch Festlegungen zu Blaulichtern aller Art (Frontblitzer, Dach, Heck), Verbot von springenden Fernlicht, usw. Die Realität auf der Straße sieht aber oft anders aus! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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