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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Mahnwache vor dem Düsseldorfer Landtag | 36 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 525631 | ||
Datum | 02.12.2008 22:08 MSG-Nr: [ 525631 ] | 9809 x gelesen | ||
Hallo, ich war heut eimal wieder pressemäßig in der Feuerwehr unterwegs und da drückte mir ein Kollege ein Flugblatt des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Hannover in die Hand. Dort vertritt man die Auffassung, dass das Streichen des Weihnachtsgeldes (komplett, Huhu, Herr Mdi Schünemann!) rechtswidrig sei, weil es den Alimentationsgrundsatz des Beamtenrechtes verletze. So wie ich es verstanden habe wollen die Kollegen durch alle Instanzen klagen - und zwar auf Wiedereinführung und Nachzahlung seit 2005. Man darf gespannt sein.. Gruß Klaus | ||||
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