Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 525671 |
Datum | 03.12.2008 11:26 MSG-Nr: [ 525671 ] | 6558 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Mal schauen ob ich es noch zusammnekrieg,
Bei der BGV D6 dürfte es sich um nichtelektrische Arbeiten halten.
Ah etzt hab ich es in der GUV steht es auf S.35 Tab4.
Es werden hier unterschiede zwischen elktrotechnischen und nichtelektro Arbeiten gemacht und entsprechend sind die Abstände zu wählen :-)
Vermutlich wollte man bei anderen Arbeiten die Sicherheit noch mehr erhöhen da die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein dürfte das diese Arbeiten keine Elektrofachkraft durchführt.
Die Abstände dürften auch für DC (Gleichspannung) gelten.
Zur Bahn kann ich nicht viel sagen nur das die Bahn halt ihr eigenes Süppchen kocht, fahren ja auch mit 16 2/3Hz ;-)
Hoffe geholfen zu haben, ansonsten ein Elektromeister sollte dies noch genauer Wissen ;-)
-----------------------------------------------------------
Gruß
Markus
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.12.2008 11:01 |
 |
Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 03.12.2008 11:26 |
 |
Mark7us 7R., Stockach | |