Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 525777 |
Datum | 03.12.2008 19:19 MSG-Nr: [ 525777 ] | 6064 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung)
Ohne Einschränkung -> Ja
Wobei bei Gleichspannung (wie bei der Straßenbahn) sogar 1500V erlaubt sind (da AC mit Effektivwert angegeben). Unabhängig davon liegt die Spannung der Straßenbahnen "nur" zwischen 600 und 800V= liegt.
DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür?
sagt (etwas frei) aus:
"Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile der Fahrleitungsanlage sind abweichend von DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) von unter Spannung stehenden Teilen dieser Anlage ohne Schutz gegen direktes Berühren nach allen Richtungen nachstehende Schutzabstände auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken einzuhalten:
– 1,0 m bei Nennspannungen bis AC 1000 V/DC 1500 V...
(Bei Isolatoren zählt dieser Abstand ab dem an Spannung liegenden leitenden Teil)
In den in diesem Abschnitt angegebenen Schutzabständen ist aufgrund der Erfahrungen berücksichtigt, daß die Gefahrenzone nach DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100) auch unter den von o.g. DIN VDE genannten Bedingungen nicht erreicht wird."
Hier muß man natürlich Gefahren- und Annäherungszone unterscheiden.
eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre...
Nein, diese besteht erst in der Gefahrenzone und zählt dann zu "Arbeiten unter Spannung"
mkg hwk
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