Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Erfahrungen mit der Firma Hanrath die 100te ;-) | 57 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 526098 |
Datum | 05.12.2008 14:25 MSG-Nr: [ 526098 ] | 20515 x gelesen |
Infos: | 05.12.08 DGUV zu Hanrathstiefel im Feuerwehrdienst
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Definitives NEIN!
Es kommt nicht darauf an ob die Kameraden zufrieden sind oder nicht. Dies ist bestenfalls ein Sekundärkriterium.
Primärkriterium ist die Frage, ob das Produkt die geforderten Minimalanforderungen erfüllt. ist das nicht der Fall dürfen solche Produkte nicht verwendet werden. Es ist auch die Pflicht (im juristsichen Sinne!!!) der verantwortlichen Führungskraft (Wehrleiter!) dafür zu sorgen, dass solche ungeeinete Produkte nicht getragen werden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so liegt zumindest ein Organisationsverschulden der Führungskraft vor.
Auch ist er seinen Aufsichtspflichten nicht nachgekommen.
Kann im Fall eines auf das Produkt zurückzuführenden Schadens zu Schadensersatzansprüchen und individualrechtlichen Konsequenzen führen. (gleiches Prinzip, als wenn der Wehrleiter wissentlich einen alkoholisierten Fahren ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges läßt, er daruf aufgemacht wird der Fahrer sei alkoholisiert und dann sagt "ist egal, der xx fährt trotzdem" )
Die subjektive Zufriedenheit von Kameraden ist kein Kriterium, auf das in diesem Fall Rücksicht genommen werden kann, darf und muß.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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