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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Reflektionsband wie LKW´s | 38 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 526419 | ||
Datum | 07.12.2008 22:20 MSG-Nr: [ 526419 ] | 17071 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Manuel Wambach Aber wenn ich mich noch richtig an meinem Gerätewart-Lehrgang an der Feuerwehrschule erinnere muss die Reflektions-Beklebung mit dem TÜV/DEKRA abgeklärt oder eingetragen werden. Wenn es sich um eine Beklebung nach der ECE-Regelung 104 handelt und die Bedingungen eingehalten werden, braucht nichts eingetragen oder abgenommen zu werden. Feuerwehrs neigt allerdings dazu, vom vorgeschriebenen Anwendungsbereich (siehe StVZO §53(10) Nr. 3) und der vorgeschriebenen Ausführung abzuweichen. Dazu braucht es dann eine Ausnahmegenehmigung (oder einen Prüfer, den das alles nicht interessiert...). Gruß, Henning | ||||
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