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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Reflektionsband wie LKW´s | 38 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 526631 | ||
Datum | 08.12.2008 23:18 MSG-Nr: [ 526631 ] | 16259 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Die zuständigen Abnahme-/Prüf-Ing. scheinen hier aber komischerweise der Auffassung zu sein, dass man keine Ausnahme brauche, weil der § 70 das schon hergebe.... Ach, es gibt Prüfingineure die durchaus der Auffassung sind: "Das ist an einem Blaulichtauto, dass wird schon ok sein" "man kann doch nicht einfach so einem Blaulichtauto die Plakette versagen? Außerdem hat es ja schonmal eine bekommen, also muss das ja ok sein. Sonst hätte es ja keine bekommen" War es nicht unstrittig, dass Springlicht nicht mehr erlaubt sei? Ich kenne da etwa einen neueren $Krankenkaftwagen mit Springlicht und HU-Plakette. Gleichzeitig bin ich mir sicher dass für dieses Fahrzeug keine explizite Ausnahmegenehmigung dafür gibt. | ||||
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