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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Reflektionsband wie LKW´s | 38 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 526633 | ||
Datum | 08.12.2008 23:35 MSG-Nr: [ 526633 ] | 16143 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von Manuel Schmidt War es nicht unstrittig, dass Springlicht nicht mehr erlaubt sei? Es war nie erlaubt, wenn es keine Ausnahmegenehmigung dafür gab. Das Bundesverkehrsministerium hat sich eindeutig dahingehend geäußert, dass es dafür keine Ausnahmegenehmigungen mehr geben darf. Ebenfalls wurde klargestellt, dass auch der Verweis auf §70(4), also "Sonderrechte gem. StVZO" unzulässig ist. Aber: konkret bezogen hat man sich dabei auf Einsatzfahrzeuge der Polizei! Wie wir heute wieder lernen durften, gelten trotz identischer Rechtsgrundlage für die Feuerwehr andere Regeln, ggf. darf der Rettungsdienst das dann ja auch. Damit wäre wohl im Übrigen auch die Zulässigkeit von beleuchteten Dachaufsetzern nochmal gründlich zu überdenken ;-) Gruß, Henning | ||||
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