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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Blaulichter | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526637 | ||
Datum | 09.12.2008 00:19 MSG-Nr: [ 526637 ] | 9853 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf Sebastian Wir haben nämlich an unserem Gerätewagen eine solche Situation. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dürftet ihr dann in diesem Falle zusätzlich zu eurer RKL am Lichtmast noch RKL mit Hauptabstrahlrichtung nach hinten (unbedingt für diesen Zweck zugelassen) montieren, jedoch eure RKL nicht ersetzen! Die muß auf jeden Fall dran bleiben da dies ja technisch möglich ist. Das Schriftliche steht in einer extra Prüfbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt drin, die für genau die Lampen die eingebaut werden sollen vorhanden sein muß. Die dürfen dann übrigens nur paarweiße und synchron blinkend verbaut werden. Wird mit nem Hecklichtmast also schon wieder schwierig zwecks der paarweißen Anbringung. In gelb (Heckwarnanlage) einfacher. Auf jeden Fall mit dem Tüv vorher abklären. Ganz wichtig! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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