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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 526888 | ||
Datum | 10.12.2008 09:50 MSG-Nr: [ 526888 ] | 7911 x gelesen | ||
Für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sowie bei der Besetzung der Stelle eines Angestellten/Arbeiters im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich eine Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung. Jedoch kann der Personalrat/Betriebsrat gemäß § 93 BetrVG/§ 75 BPersVG eine interne, d.h. innerbetriebliche Stellenausschreibung fordern. Daneben können über den Inhalt von Stellenausschreibungen und die Beteilung des Betriebsrats/Personalrats Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden. Gefunden bei: http://www.juraforum.de Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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