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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 526929 | ||
Datum | 10.12.2008 14:23 MSG-Nr: [ 526929 ] | 7750 x gelesen | ||
Der Wehrleiter ist ein Beamter auf Zeit, der von den Mitgliedern der freiwillen Feuerwehr gewählt wird und dann vom Bürgermeister berufen wird. Er ist es auch, der einen Gerätewart bestellt. Da ich leider die Satzung eurer Feuerwehr nicht kenne kann ich nicht genau sagen wie es bei euch zu handhaben ist. In unserer Gemeinde zum Beispiel wird der Gerätewart auf Vorschlag der Mitglieder vom Wehrleieter bestellt. Bei Bedarf kannst du mir ja eure Satzung mal per Nachicht schicken, und ich sehe zu was daraus zu lesen ist. (d.h. rechtliche Grundlage ist die Satzung der jeweiligen Feuerwehr) Mit kameradschaftlichem Gruß Fire90 | ||||
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