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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 526936 | ||
Datum | 10.12.2008 14:46 MSG-Nr: [ 526936 ] | 7521 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Der Wehrleiter ist ein Beamter auf Zeit, der von den Mitgliedern der freiwillen Feuerwehr gewählt wird und dann vom Bürgermeister berufen wird. Das mag bei euch so sein, ist aber nicht pauschal gültig. Es gibt in jedem Bundesland ein anderes Brandschutzgesetz. In unserer Gemeinde zum Beispiel wird der Gerätewart auf Vorschlag der Mitglieder vom Wehrleieter bestellt. Es geht nicht um die Bestellung einer ehrenamtlichen Funktion, sondern um eine hauptamtliche Stelle bei der Stadt/Gemeinde. Dass diese was mit Feuerwehr zu tun hat, ist m. E. für die Beantwortung der Frage nicht relevant. Bei Bedarf kannst du mir ja eure Satzung mal per Nachicht schicken, und ich sehe zu was daraus zu lesen ist. (d.h. rechtliche Grundlage ist die Satzung der jeweiligen Feuerwehr) Es ist unwahrscheinlich, dass in der Satzung der Feuerwehr Details der Einstellung von Personal der Gemeinde/Stadt behandelt werden. MkG Sascha | ||||
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