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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Jens8 B.8, Weilrod / Hessen | 526948 | ||
Datum | 10.12.2008 15:26 MSG-Nr: [ 526948 ] | 6138 x gelesen | ||
Hallo, war gerade bei uns ein Problem. Laut Sachbearbeiter Brandschutzamt kann man nur freigestellt werden, wenn die Zuteilung zu einer BW-Einheit noch nicht erfolgt ist. Wen man im großen Lostopf ist, ist der Zug abgefahren. Gruß Jens | ||||
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