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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | RTW hat sich überschlagen | 13 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 526998 | ||
Datum | 10.12.2008 18:40 MSG-Nr: [ 526998 ] | 4166 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans Dieter Hier in HH ist es üblich, dass NAW/KTW/RTW grundsätzlich erst ab 21 gefahren werden dürfen. Wie ich in der Vergangenheit bereits schrieb, ist eine reine Altersgrenze in meinen Augen suboptimal. Das Alter sagt gar nichts über Eignung, Fahrpraxis und Fahrverhalten aus. Geschrieben von Hans Dieter Ich Persönlich halte sogar den Nachweiß von geleisteten Fahrstunden für unabdingbar. Auch wenn ich dir prinzipiell Recht geben würde, ist das sehr schwierig nachzuweisen. Wie weise ich meine Kilometer im privaten Fahrzeug nach? Da hast Du dann Leute, die mit 20 Jahren berits zigtausend km auf verschiedenen Fahrzeugen hinter sich haben, während der 26jährige bestenfalls hin und wieder Mamas Corsa spazieren fuhr. Geschrieben von Hans Dieter Meine Empfehlung: Mind. 3 jahre Kl. B (alt kl. III) Und dann? s.o. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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