alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaMuseumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat8 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW527007
Datum10.12.2008 19:41      MSG-Nr: [ 527007 ]7200 x gelesen
Infos:
  • 10.12.08 TÜV-Süd, Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

  • Geschrieben von Ulrich Cimolinonach Informationen aus dem Kölner Bereich (Regierungsbez. und TÜV) soll es angeblich neue und nochmals erschwerte Vorgaben für die (H-)Zulassung von historischen Einsatzfahrzeugen geben.

    Danach wäre ALLE Anbauteile die das Sonderfahrzeug ausmachen, abzubauen (wie Scheinwerfer, Blaulichter) oder abzudecken (wie feste Anbauten, z.B. Vorbaupumpen, Seilwinden).

    Damit wären ALLE privaten Museumsfahrzeuge künftig nicht mehr zulassungsfähig!

    Weiß da jemand genaueres?


    Hoffentlich derjenige, der sowas verbreitet ;-)

    Man muss für diesen Fall zwischen der Begutachtung nach §23 StVZO auf der einen Seite und der Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis auf der anderen Seite unterscheiden.

    Die §23-Begutachtung erfolgt derzeit weiterhin nach den alten Regeln für die 21c-Begutachtung (Stand bis 2007), weil die neue Richtlinie noch nicht fertig ist. Hier waren Veränderungen (auch: Verschärfungen) geplant, aber noch ist es nicht so weit. Allerdings würde es mich wundern, wenn hier ausgerechnet eine Beeinträchtigung des Originalzustandes gefordert wäre.

    Die Betriebserlaubnis von Einsatzfahrzeugen erlischt i.d.R. mit dem Ausscheiden aus dem Einsatzdienst (sie §19 (2a) StVZO). Deshalb braucht man für den privaten Weiterbetrieb dieser Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung. Diese könnte schon eher Auflagen beinhalten, aber das alles ist nicht wirklich neu sondern gilt seit 1999. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Erteilung dieser Ausnahmen auch nicht einheitlich gehandhabt, so dass die verschiedenen zuständigen Stellen (für NRW gibt es da eine eigene Regelung in der Zuständigkeitsverordnung...) da bestimmt ihr eigenes Süppchen kochen!

    Gruß,
    Henning



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     10.12.2008 16:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 18:12 Udo 7B., Aichhalden
     10.12.2008 18:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 19:35 ., Siegerland
     10.12.2008 22:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 19:41 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.12.2008 21:32 Jürg7en 7H., Herne
     15.12.2008 12:01 Volk7er 7L., Erlangen

    0.174


    Museumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt