Geschrieben von Ulrich Cimolinonach Informationen aus dem Kölner Bereich (Regierungsbez. und TÜV) soll es angeblich neue und nochmals erschwerte Vorgaben für die (H-)Zulassung von historischen Einsatzfahrzeugen geben.
Danach wäre ALLE Anbauteile die das Sonderfahrzeug ausmachen, abzubauen (wie Scheinwerfer, Blaulichter) oder abzudecken (wie feste Anbauten, z.B. Vorbaupumpen, Seilwinden).
Damit wären ALLE privaten Museumsfahrzeuge künftig nicht mehr zulassungsfähig!
Weiß da jemand genaueres?
Hoffentlich derjenige, der sowas verbreitet ;-)
Man muss für diesen Fall zwischen der Begutachtung nach §23 StVZO auf der einen Seite und der Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis auf der anderen Seite unterscheiden.
Die §23-Begutachtung erfolgt derzeit weiterhin nach den alten Regeln für die 21c-Begutachtung (Stand bis 2007), weil die neue Richtlinie noch nicht fertig ist. Hier waren Veränderungen (auch: Verschärfungen) geplant, aber noch ist es nicht so weit. Allerdings würde es mich wundern, wenn hier ausgerechnet eine Beeinträchtigung des Originalzustandes gefordert wäre.
Die Betriebserlaubnis von Einsatzfahrzeugen erlischt i.d.R. mit dem Ausscheiden aus dem Einsatzdienst (sie §19 (2a) StVZO). Deshalb braucht man für den privaten Weiterbetrieb dieser Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung. Diese könnte schon eher Auflagen beinhalten, aber das alles ist nicht wirklich neu sondern gilt seit 1999. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Erteilung dieser Ausnahmen auch nicht einheitlich gehandhabt, so dass die verschiedenen zuständigen Stellen (für NRW gibt es da eine eigene Regelung in der Zuständigkeitsverordnung...) da bestimmt ihr eigenes Süppchen kochen!
Gruß,
Henning
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