Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 527042 |
Datum | 10.12.2008 20:35 MSG-Nr: [ 527042 ] | 7251 x gelesen |
Um eine Hauptamtliche Stelle zu schaffen muß diese im Stellenplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde im Haushaltsplan( Stellenplan) eingerichtet werden.
Dazu müßen die Notwendigen Haushaltsmittel für das entsprechende Gehalt ebenfalls im Haushalt eingesetzt werden.
Sollte es eine solche Stelle im vorhinein im Stellenplan nicht gegeben haben muß diese erst geschaffen werden so einen vorgang dauert in der regel einige Monate. Dazu wird ein Antrag durch den Bürgermeister in den Gemeinderat oder Magistrat eingebracht, Dieser entscheidet dann ob diese Stelle geschaffen werden kann.
Erst wenn diese Stelle vorhanden ist kann diese besetzt werden.
Der jeweilige Wehrführer hat im Auswahlverfahren nur eine beratende Funktion, er entscheidet nicht über die Einstellung des jeweiligen Bewerbers er kann nur eine Empfehlung geben.
Entscheidung wird allein durch dem Gemeinderat, Magistrat oder Gemeindevorstand getroffen. Der Wehrführer hat "nur" eine beratende Funktion.
desweiteren ist vor jeder Stellenneubesetzung auch der Personalrat der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu hören.
Es ist ebenfalls im vorhinein zu klären zu welchem Amt innerhalb der Gemeinde oder Stadt der Gerätewart zugeordnet wird in der Regel ist es das Ordnungsamt.
Ich würde sagen, dass die Stellenbesetzung auf längere Zeit geplant worden und so wie ich es im moment interpretiere ohne eine Öffentliche Ausschreibung.
Somit wurde die Stelle innerhalb der Verwaltung ausgeschrieben, welche Vorraussetzungen der Bewerber haben sollte sind nicht bekannt. Somit kann sich theoretisch jeder innerhalb der Stadt oder Gemeinde auf diese Ausschreibung bewerben. ( auch hier entscheidet am Ende der Gemeinderat bzw Magistrat mit Absprache des Personalrates ob der Bewerber diese Stelle bekommt, der Wehrleiter wird nur angehört ).
Ohne eine entsprechende Vorlaufzeit ist soetwas nicht durchzuboxen.
So das war das ganze mal in kurzform.
wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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