Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Museumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat | 8 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 527098 |
Datum | 10.12.2008 21:32 MSG-Nr: [ 527098 ] | 6944 x gelesen |
Infos: | 10.12.08 TÜV-Süd, Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
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1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Teilweise wird eine Zulassung als z.B. LKW geschl.Kasten gefordert/vorgeschlagen, da ja die Eintragung z.B. als SonderKFZ Katastrophenschutz nicht mehr möglich ist.
Oftmals von der Tagesform des prüfenden Ings abhängig ist die Vorgehensweise bei den RKL. Da geht alles von "sieht toll aus" bis "muss sofort alles runter". Das ist sogar von Prüfstelle zu Prüfstelle innerhalb einer Stadt verschieden.
Und bei der Prüfung nach §21 ist es tatsächlich so, dass manche Anbauteile entschärft oder abgedeckt/abgebaut werden müssen. Konformität mit der StVZo geht vor Originalitätsgedanke. Ich musste beim 170 D 11 exTHW das Windenfenster anders abdecken, die "Tüte" vom Hersteller war dem Ing zu dünne.
Schönen Gruß ins Forum,
Jürgen
Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!
Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de
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