Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 527119 |
Datum | 10.12.2008 22:17 MSG-Nr: [ 527119 ] | 7236 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
kann ich so nicht bestätigen
in der Regel überlässt der Gemeinderat(GR) die Einstellung von Mitarbeitern dem Bürgermeister(BM).
Auf jeden Fall ist der Bürgermeister an der Einstellung beteiligt(GR im Einvernehmen mit BM).
Diese Sachen sind in der Haupsatzung geregelt. Im Allgemeinen ist der Bürgermeister für die Einstellung selbständig zustänig(Laut Gesetz wie gesagt jedoch GR)
ums mal ausführlich zu machen: Der Gemeinderat fasst Beschlüsse. Zur Umsetzung der Beschlüsse ist der Bürgermeister zuständig. Er holt sich zur Aufgabenerledigung das dazu benötigte Personal.
In eurer Gemeind kann es sicherlich sein, dass der Wehrleiter nur angehört wird.
Allerdings trift die Satzung dazu Aussagen (In meinem Fall die Aussage, dass der Wehrleiter Gerätewart bestellt wird). Die Satzung an sich wird natürlich vom Gemeinderat beschlossen.
Zusammenfassung: In der Hauptsatzung ist sehr oft die Regelung zu finden, dass der BM Personal einstellt(Ausnahme meist Beamte). Wenn dem so ist, ist grundsätzlich nur der BM zuständig.
In der Satzung der Feuerwehr ist gereglt, wie speziell mit Hauptamtlichen(WL, GW) zu verfahren ist.
[Wie schon gesagt, den Gemeinden steht es zu eigene Angelegenheiten in Satzungen zu regeln]
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