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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Museumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 527120 | ||
Datum | 10.12.2008 22:18 MSG-Nr: [ 527120 ] | 7149 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer Schlabach Ich habe mein T1 21/F mit H Kennzeichen nach §49 Zugelassen was mich ca 150€ extra gekostet hat und die Ausnahmegenehmigung muß alle 6 Jahre neu beantragt werden (55€) Danke, das von der Deuvet kenne ich, ist aber schon von 1999... In jedem Fall wäre die Originalausnahmegenehmigung interessant! (Zumal es da massivste Unterschiede zu geben scheint, was den Umfang der Deaktivierung, Abdeckung UND Nutzungseinschränkungen! angeht!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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