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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaMuseumsfahrzeuge, So.-KFZ Fw o.ä. auf Privat8 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW527120
Datum10.12.2008 22:18      MSG-Nr: [ 527120 ]7149 x gelesen
Infos:
  • 10.12.08 TÜV-Süd, Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

  • Geschrieben von Rainer SchlabachIch habe mein T1 21/F mit H Kennzeichen nach §49 Zugelassen was mich ca 150€ extra gekostet hat und die Ausnahmegenehmigung muß alle 6 Jahre neu beantragt werden (55€)
    Des weiteren darf die Warneinrichtung nur über gesonderten Schlüsselschalter zu bedienen sein und der Fahrer des Wagens muß über die § 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung ( Führen von fahrzeugen mit Sonderrechten und Hoheitlichen Aufgaben) belehrt sein.
    Bei Zuwiederhandlungen wird die Ausn. eingezogen.


    Danke, das von der Deuvet kenne ich, ist aber schon von 1999...
    In jedem Fall wäre die Originalausnahmegenehmigung interessant!
    (Zumal es da massivste Unterschiede zu geben scheint, was den Umfang der Deaktivierung, Abdeckung UND Nutzungseinschränkungen! angeht!)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     10.12.2008 16:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 18:12 Udo 7B., Aichhalden
     10.12.2008 18:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 19:35 ., Siegerland
     10.12.2008 22:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.12.2008 19:41 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.12.2008 21:32 Jürg7en 7H., Herne
     15.12.2008 12:01 Volk7er 7L., Erlangen

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