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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Tunnelrichtlinie | 1 Beitrag | ||
Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 527199 | ||
Datum | 11.12.2008 10:24 MSG-Nr: [ 527199 ] | 3440 x gelesen | ||
Im September ist die seit 1.7.2008 geltende Fassung der "Tunnelrichtlinie" Anforderung des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln auf den Seiten des Eisenbahnbundesamtes veröffentlicht worden. Die Richtlinie wurde in Folge der Einführung der TSI-SRT(technische Spezifikation für die Interoperabilität – Safety in Railway Tunnels) angepasst. So wie es sich gerade in Baden-Württemberg darstellt hat die DB AG in laufenden Planfeststellungsverfahren kein Interesse die neue Richtlinie anzuwenden. Ein großer Unterschied besteht bei der Anwendung der TSI-SRT zum Beispiel darin, dass nun alle 500 Meter entsprechende Querschläge in andere Tunnelröhren, sofern diese als sicherer Bereich gelten, vorhanden sein müssen.(Im Gegensatz zu früher nur alle 1000 Meter). Gibt es zur Umsetzung der neuen Fassung der Tunnelrichtlinie in aktuellen Planfestsetzungsverfahren in anderen Bundesländern irgendwelche Erfahrungen? Matthias Bliederhäuser-Nille | ||||
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