Rubrik | ABC-Gefahren |
zurück
|
Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge |
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 527349 |
Datum | 11.12.2008 23:01 MSG-Nr: [ 527349 ] | 22085 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Markus,
BioStoffV und Feuerwehr, du hast also Jehova gesagt... ;-)
Nach FwDV 500 fallen alle unsere Tätigkeiten nicht unter die BioStoffV, Arbeitsschutzexperten aus dem Bio-Bereich sehen die Tätigkeit anderes und stufen sie als ungezielt ein.
Also such dir raus, was dir gefällt.
Aber fangen wir doch als Feuerwehr anders an. Wir haben ein Einsatz in dem Einsatzkräfte mit B-Gefahren in Kontakt kommen. Haben wir eine Vorschrift die sich mit dem Einsatz beschäftigt? Ja, die FwDV 500 und zusätzlich noch die vfdb-RL 10/02.
Mit welchen Erregern haben ich zu rechnen? Risikogruppe 1 sicher, 2 würde ich nicht ausschließen. 3 und 4 ist unwahrscheinlich.
Also Gefahrengruppe IIB = mindest. Körperschutz Form I + Einsatzstellenhygiene ggf Dekon-Stufe II
Auf Grund der massiven Kontaminationsgefahr und der Verschmutzung/Verschleppung beurteile ich:
Körperschutz Form II + Dekon-Stufe II, dann bin ich sicher
Atemschutz P2 bzw P3 + Augenschutz (Schmierinfektion)
Und wie ist die Beurteilung?
Gruß
André
Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/
Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 11.12.2008 20:48 |
|
Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 11.12.2008 23:01 |
|
Andr7é S7., Wuppertal | |