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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 527362 | ||
Datum | 11.12.2008 23:16 MSG-Nr: [ 527362 ] | 21535 x gelesen | ||
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Zitat aus Wikipedia Die Gülle wird überwiegend als wirtschaftseigener Dünger auf den Feldern ausgebracht. Die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen unterliegt rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland wird das Ausbringen von Gülle grundsätzlich durch die Düngeverordnung (DüngeV) geregelt. In Ergänzung dazu haben die Bundesländer ebenfalls Verordnungen erlassen. Dort ist genau definiert, was Gülle ist und zu welchen Jahreszeiten die Ausbringung zulässig ist. Die Ausbringverbote bei wassergesättigten, tiefgefrorenen sowie schneebedeckten Böden sollen die Ausschwemmung ins Grundwasser sowie die Abschwemmung in Oberflächengewässer verhindern. Der Passende link dazu wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | ||||
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