Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 527367 |
Datum | 11.12.2008 23:46 MSG-Nr: [ 527367 ] | 21589 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Feuerwehrdienstvorschrift
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz(DüngeV)
Das hat aber nichts mit dem Sachverhalt zu tun, dass Gülle unter andere Verordnungen fällt / fallen könnte. Besonders interessant finde ich hier die FwDV 500. Wenn ich diese richtig auslege benötigt jedes Güllesilo einen Feuerwehreinsatzplan. Dazu kommen diverse arbeitsrechtliche Vorschriften in Bezug auf PSA und Taktik.
Bisher ist das alles nur Gedankenexperiment, aber wenn wir die Vorschriften so durchziehen wollen müssen wir die Einsatztaktik oder die Vorschriften ändern...
Gruß, Markus
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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