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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 527372 | ||
Datum | 12.12.2008 00:05 MSG-Nr: [ 527372 ] | 21409 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz hihi dann müßte ja jeder bauer der eine bestimmte kilozahl an gülle transportiert ja mit gefahtrstoff tafel gekennzeichnet sein .. Das ist eines der Fragezeichen, auch wenn es da imo eine Ausnahmeregelung gibt. Darum erstmal hier die Frage ob es unter das ChemG fällt oder nicht. Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz und darf dann noch, für den waldbrand der bauer sein güllefass ungereinigt zur verfügung stellen ? Da greifen noch weitaus spannendere Regeln die wiederum vom Bundesland abhängig sind. Wasserentnahme aus offenen Gewässern mit Güllefässern würde ich mir auf jeden Fall zweimal überlegen... Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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