Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 527391 |
Datum | 12.12.2008 06:44 MSG-Nr: [ 527391 ] | 21517 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Markus WeberDie Vorschriften sind so vorhanden - und insbesondere die FwDV 500 bietet hier imo einiges an Sprengpotentia
Ja, das nervt uns hier gerade an einer ganz anderen Baustelle. Nämlich bei "B-Einsätzen" in L3-Bereichen oder noch schlimmer in entsprechenden Behandlungsbereichen. Halten wir uns an die FwDV 500, ist das nach nachvollziehbarer Auffassung aller anderen Beteiligten ein völliger Overkill. Außerdem ist keinem, der FA und RA in Personalunion ist, zu vermitteln, dass im selben Raum montags (beim Rettungsdiensteinsatz) und mittwochs (beim Feuerwehreinsatz) völlig andere Schutzgrundsätze gelten sollen. Aber das Problem dürften ja eigentlich nicht nur wir haben...
Gruß
A.
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