Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 527421 |
Datum | 12.12.2008 10:22 MSG-Nr: [ 527421 ] | 21383 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts da für die Landwirte eigentlich eine UVV o.ä. dazu?
Erstmal gelten o.g. Regeln auch für Bauers. ;-) In der UVV stehen eher grundsätzliche Dinge (Gülle nicht Essen, Grubengase, EX-Gefahr). Wie der Bauer damit umgeht ist eigentlich auch unerheblich, die Frage ist wie wir damit umgehen bzw. was ich empfehlen soll, wie wir damit umgehen sollten.
Wenn meine Beurteilung der Rechtslage (siehe Ursprungspost) passt, dann muss ich eigentlich als fachkundige Person danach beraten. Was ich für mich mache ist mein Privatvergnügen, ich komme aber auch nicht auf die Idee meinen AG zu verklagen, wenn ich an Para-TB oder MRSA erkranke...
Gruß, Markus
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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