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Vorbeugender Brandschutz
RubrikTaktik zurück
ThemaManuelle Entrauchung - nur durch Feuerwehr?15 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)527588
Datum12.12.2008 18:13      MSG-Nr: [ 527588 ]12567 x gelesen

Holla, Kollege.

Da ich das Brandschutzkonzept der Halle nicht kenne, gehe ich erst einmal von einem baurechtskonformen Zustand, von Hallen < 1.600m² aus. Für diese sind manuell bedienbare Öffnungen zur Rauchableitung ausreichend. Diese dienen der Unterstützung des Löschangriffs der Feuerwehr und können sowohl als Dachöffnung wie auch als Türen und Tore ausgeführt sein. (--> auch manuell bedienbare Öffnungen zur Rauchableitung)
Paar Randinfos wären nicht schlecht:
- Fläche der Räume?
- Gibt es Sprinkler? Dann sind auch bei größeren Hallen nur Öffnungen zur (Kalt-)Rauchableitung gefordert und zwar mit deutlich kleineren Flächen.
- Sind es rein manuell öffenbare Öffnungen zur Rauchableitung oder rein zufällig RWGs (NRA) mit thermischen Auslöseelementen zusätzlich zur manuellen Öffnung?

Geschrieben von Gerrit Darkow Eigentlich dient die RWA ja der Sicherung der Rettungswege.
Wer erzählt denn sowas? Studentenmanipulateure für Rescuesafetyfirefacilitymanagement oder was? Das halte ich aber für ein Gerücht. Und zwar eines, dass sich hartnäckig unter vermeindlichen Brandschutzfachleuten hält, kräftig geschürt von schlauen Rauchabzugsgerätensverkäufernsfirmens und -verbändens.
Einrichtungen zum Rauchabzug dienen primär der Unterstützung der manuellen Brandbekämpfung, d. h. die Selbstrettung wird durch die Anforderungen an die Rettungswege sowie an die Alarmierungseinrichtungen und nicht durch Rauchabzugseinrichtungen sichergestellt. Die MBO/LBOs sehen für die Personenrettung keine Maßnahmen zur Rauchableitung vor. Auch die Öffnungen zur Rauchableitung in den Treppenräumen sind primär Feuerwehr-Gschicht, nämlich dann, wenn Florian Rothelm den planmäßig geschlossenen Öffnungsabschluss zur Nutzungseinheit zum Zwecke der Brandbekämpfung öffnet und die Selbstschließeinrichtung durch Schläuche und hölzerne oder metallene Feststellanlagen ohne AbZ außer Gefecht setzt.

Geschrieben von Wilhelm Sperling schau mal bei unserem Freund Google unter DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung FALSCH bzw. auch im Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzept zu diesem Thema beschrieben wurde, müssten bei den Bauakten liegen. RICHTIG
Augen und Ohren auf, bei der Wortwahl. Sprechen wir von manuell gesteuerten Rauchabzügen oder von Rauch- und Wärmefreihaltung?
Ersteres kann zwar (wie auch zweiteres) von Hinz und Kunz bedient werden, geht aber über ein paar Löcher im Dach/in der Wand hinaus. Dabei geht es um berechnete raucharme Schichten mit vordefinierten Randbedingungen. Und dann kann Korbinian Schlaucherl ebenso wie Lieschen Müller und Hans Wurst übel Bockmist bauen. Die denken zwar geschrieben von Gerrit Darkow Das Gebäude ist ja in Rauchabschnitte eingeteilt, sodass man eigentlich nicht viel falsch machen kann., aber geschrieben von MaWe Wo Rauch abziehen soll muss auch Luft nachgeführt werden. Und das passiert jeweils für einen Rauchabschnitt. Wenn alle Löcher aufgepfeffert werden, dann kannst Dir Das Gebäude ist ja in Rauchabschnitte eingeteilt oder DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung gepflegt ans Bein schmieren, weil dann alles drunter und drüber geht, verwirbelt , abkühlt, sich ausbreitet, nicht ausreichend zulüftet, uswusf und eher eine Schadenausbreitung stattfindet.

--> Geschrieben von Carsten Muschik Der größte Teil der Feuerwehrkameraden (inklusive Führungskräfte) in Deutschland beherrscht das Lüften nicht vollständig. Wie soll also ein Laie das hinbekommen? q.e.d.

Übrigens:
Geschrieben von Johannes Krause Sollte im Rahmen des Einsatzes es nötig werden die Entrauchung zu schließen kostet das die FW i.d.R. ja auch nur einen Knopfdruck.
So? Das ist aber der Seltenheitsfall. Weil ja die Kollegen der Meinung sind geschrieben von Gerrit Darkow so oder einfach (ohne Eingegefährdung) alle Klappen auf.... Dann hätt ich gerne da mal den Schließknopf gesehen. Oder gerne gewusst, wer aufs Dach steigt, um die ganzen mit Druckluft/CO² aufgeschossenen Kuppeln schließt.

--> Geschrieben von Carsten Muschik Der größte Teil der Feuerwehrkameraden (inklusive Führungskräfte) in Deutschland beherrscht dasEntrauchen und das Schließen der Rauchabzugsöffnungen nicht vollständig. Wie soll also ein Laie das hinbekommen? q.e.d.


Fazit:
Öffnungen zur Rauchableitung: Öffnen der Öffnungen zur Rauchableitung ASAP durch Hinz und Kunz, Rauchableitung, Verringerung der Brandbelastung auf Bauteile, möglicherweise zufälliges Einstellen einer raucharmen Schicht. Wenns gut geht, lassen sich bestimmte Öffnungen auch wieder schließen.

Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung (NRA, MRA): Laien am besten Hände weg, Einzelgeräte öffnen/starten i.d.R. automatisch bei Einwirkung von Hitze o. Rauch, dann auch mit automatischer Zuluft. (Alles andere ist Kokolores!) Wenn jemand die Anlagen im betreffenden Abschnitt manuell öffnet, bin ich net bös drum, dann sollte es aber der betreffende Rauchabschnitt sein und nicht prophylaktisch alle, für die man irgendein Knopferl findet. Weitere NRA/MRA können dann ggf. durch die Feuerwehr in Gruppen rauchabschnittsweise manuell nachgeöffnet werden

Geschrieben von Rainer HarmsenMir geht es halt darum, ob die Mitarbeiter die RWA betätigen sollen oder nicht. Zur Entrauchung der Fluchtwege sicherlich. Ich dachte nur, ob auch irgendwelche einsatztaktischen oder sonstige Gründe dagegen sprechen, die mir nun gerade partout nicht einfallen wollen.
+: Verringerung der Brandbelastung, frühzeitige Entrauchung
-: z.B. fehlende Schließmöglichkeit zur kontrollierten Rauchfreihaltung

Grüßla,
FP
(Für persönlich Betroffene: net bös sein, der will nur spielen!)


PS:
Geschrieben von Volker Leiste ... Rauchabzugsanlagen ... Kombination mit Brandschutztüren ... Zuluftklappen ... mehrerer Melder eines Brandabschnittes automatisch ...Druckknopf..... ... Mitarbeiter ... Unterweisung für den Brandfall ...
immer diese technisch-organisatorisch verwöhnten WF`ler ;-))


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 12.12.2008 18:47 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 12.12.2008 19:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.12.2008 19:51 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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