News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Bestimmungen für größere Veranstaltungen | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 527626 | ||
Datum | 12.12.2008 21:48 MSG-Nr: [ 527626 ] | 3255 x gelesen | ||
Denke ich nicht! Zumindest ist mir ein Landes- oder Bundesstraßenfestgesetz o. ä. nicht bekannt. Natürlich müssen diese städtischen Verordnungen rechtskonform sein und dürfen z. B. nicht gegen andere förmliche Gesetze verstoßen. Z. B. muss man für die Beschilderung Schilder der StVO nehmen, da nur ausschließlich diese im Straßenverkehr zugelassen sind. Da können die Verwaltungsgerichte ein Lied davon singen. Wird nicht selten gegen solche Verordnungen geklagt! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|